Die Geschichte der Krone |
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Die Entwicklung des
Rechtes zur Bewirtung und der Gasthäuser in der Markgrafschaft
Seit jeher und lange
vor der abendländischen Kultur und Zivilisation war es ein Grundbedürfnis
der Menschen, Welcher Ort der
Begegnung war gestern wie heute geeigneter als ein Gast- und Wirtshaus als
Hort der Geselligkeit und des Zeitvertreibens. Dort konnte man in
ungezwungener Atmosphäre und Runde seinen Neigungen nachgehen und die
Gelüste Zweifelsohne waren die Stuben oder gemeinhin die Gemeindewirtschaften - die Tavernen - in den einzelnen Orten der Oberen Markgrafschaft die ersten Wirtshäuser. In der Stadt Schopfheim wird anno 1367 eine solche Wirtsstube, geführt von dem Edelknecht Walter von Wies, erstmals erwähnt. Die erste Nachricht über eine Taverne in Tegernau ist uns aus dem Jahre 1424 überliefert. Vor dem Bauernaufstand im Jahre 1525 hatten die Landstände in der Oberen Markgrafschaft, die sich aus allen waffenfähigen Bauern zusammensetzten und deren Organ der "Gemeine Ausschuß der Landschaft" war, gegenüber den Markgrafen von Baden und deren Verwaltungsorganen ein gehöriges Maß an Mitregierung und Volksvertretung mit Vetorecht. Nach der Niederwerfung dieses Bauernaufstandes setzten die Markgrafen ständig ihr Alleinanspruchsrecht auf die hoheitliche Regierung durch und beschnitten zusehends die vormals erheblichen Rechte der Markgräfler Bauern und Untertanen. Als Regulär (1) auf unterer Ebene gestanden die Markgrafen weiterhin den Vogteien die Stuben und Gemeindewirtschaften als Gerichtsort der Vögte, der Geschworenen und der Gemeinderichter zu. Dort wurden alle gemeindebetreffenden Entscheidungen der jeweiligen Vogteien beraten und meist in öffentlichen Gemeindeversammlungen gutgeheißen. Natürlich kam nach den offiziellen Beratungen der Weinausschank mit teils ausgiebigen Nachfeiern, oft auf Kosten der öffentlichen Kasse, nicht zu kurz. Dieses den Vogteien und teils den Filialorten übereignete herrschaftliche Regal (2) war stets eine recht gute, oftmals einzige Einnahmequelle der Vogteien, denn der eingelagerte und verzehrte Wein unterlag in allen Wirts- und Gasthäusern einer streng reglementierten Weinverbrauchssteuer, die, zusätzlich mit einem Maßpfennig pro ausgeschenktem Schoppen, alljährlich an die Burgvogteien bzw. an die Rentkammer (3) der Markgrafen gewissenhaft und pünktlich als Ohmgeld (4) und abgeführt werden musste. Da die Vogteien und
deren Filialorte (5) bis ins 19. Jahrhundert keine eigenen Häuser besaßen,
wählte man ursprünglich einen geeigneten Bürger aus der jeweiligen
Gemeindebevölkerung als "Gemeindewirt", welcher dann auf bestimmte Zeit
seine „gute Stube" als Gemeindewirtschaft zur Verfügung stellte. Sämtliche die Gemeinde betreffenden und öffentlichen Tagfahrten und Veranstaltungen wie Ratssitzungen, Grundstücks- und Gebäudeverkäufe, Versteigerungen und dergleichen wurden dort neben dem offiziellen Weinausschank abgehalten. Seit 1830 und in den folgenden Jahrzehnten hatte sich die Institution der Stube bzw. die Gemeindewirtschaft jedoch überlebt. Wesentliche Ursachen waren zum einen die seit Anfang des 18. Jahrhunderts aufkommende Konkurrenz der Realgastwirtschaften, aber vor allem eine im Großherzogtum Baden im Jahre 1832 eingeführte und für die damaligen Zeitverhältnisse äußerst liberale und moderne Gemeindeordnung. Dieses neue Gesetz legte alle gemeindebetreffenden Angelegenheiten in die Kompetenz der Bürgermeister und Gemeinderäte sowie des Bürgerausschusses. Auf die ab dieser Zeit festangestellten Ratschreiber, Gemeinderechner und sonstigen Bediensteten kam in der Folgezeit eine Vielzahl von neuen administrativen Aufgaben zu. Im Zuge dieser Erneuerung entstanden fast in allen Landgemeinden bis spätestens um die Jahrhundertwende neu erbaute Rathäuser, oft zusammen mit den Volksschulen im gleichen Gebäude. Die „Stube“ respektive die Gemeindewirtschaft hatte aufgrund dieser öffentlich rechtlichen Reformen als kommunaler Sitzungsort ausgedient und besaß bis zu ihrem Ende fortan nur noch soziale und kommunikative Funktion. Gerade der Beginn der 30er Jahre und die folgenden Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts brachten dem freigesinnten Baden unter den vortrefflichen und volksnahen Großherzögen Leopold und Friedrich eine Reihe und Fülle neuer Verwaltungs- und Gesetzesreformen. Darunter fällt auch die Wirtschaftsordnung vom 16. Oktober 1834. Während Jahrhunderte zuvor das Wirtswesen in der "Würths-Ordnung" im Kapitel IX des Landrechtes von 1622/54 und in vielen überholten und unübersichtlichen Verordnungen und Erlassen geregelt war, stufte dieses Gesetz von 1834 die Wirtschaftsbetriebe einheitlich in Real-Wirtschaften, wobei das Recht hierzu auf dem Haus lag, und in Personal-Wirtschaften, bei denen das Recht bei einer Person lag, ein. Unterteilt nach
Betriebsart gab es ab 1834: Nachdem sich das Großherzogtum Baden nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 in das neue Deutsche Kaiserreich eingegliedert hatte, führte Baden seit Dezember 1871 die Deutsche Gewerbeordnung gemäß dem Reichsgesetz vom 21. 6. 1869 ein. Der Paragraph 10 dieser Reichsgewerbeordnung verbot nun sowohl die Gründung neuer Real-Wirtschaftsrechte als auch die Übertragung bestehender Realrechte auf andere Gebäude. Gleichzeitig erloschen auch die Gemeindewirtschafts-Realrechte. Das bedeutete, dass die vor Dezember 1871 verpachteten Gemeindewirtschaftsrechte nach beendeter Laufzeit nicht mehr neu vergeben werden konnten. Somit endeten spätestens nach der damals üblichen Pachtlaufzeit von sechs Jahren in den Jahren 1876/77 die letzten Gemeindewirtschaften. Jedoch hatten fast alle Gemeinden (auch des Kleinen Wiesentales) zwischen 1830 und 1870 ihr Gemeindewirtschaftsrecht an potente Bewerber für beträchtliche Summen verkauft bzw. versteigert, die ihrerseits dieses erworbene Realrecht jeweils im Ort auf ihr eigenes Haus übertragen und damit eine private Realwirtschaft mit Schildrecht begründeten. Neben den Gemeindewirtschaften gab es, wie oben angedeutet, jedoch schon seit dem 18. Jahrhundert die Realgasthäuser mit Schildrecht - jeder unbescholtene Untertan der Markgrafen von Baden konnte an ihn oder dessen Verwaltung ein Gesuch zur Erlaubnis einer Real-Gastwirtschaftsgerechtigkeit stellen. Die baulichen Anforderungen an sein Haus hatten eine Mindestzahl von zwei Stuben – eines für jeden einkehrenden Gast und ein zweites, meist vornehmeres, für seine fremden Gäste und drei Kammern mit mindestens 6 Betten als Übernachtungsmöglichkeit zur Bedingung. Ebenfalls mussten genügend Räume und Unterstellmöglichkeiten für die von den Gästen mitgeführten Zugtiere und Fuhrwerke vorhanden sein. Mit erhaltenem Realrecht, das nun auf dem Hause ruhte, hatte der Gastwirt eine nicht unbeträchtliche Taxe zu zahlen und an seinem Haus ein Schild mit einem Namen oder Symbol seiner Wahl anzubringen. Damit dokumentierte er gegenüber jedermann, aber vor allem den Fremden und Durchreisenden, dass es sich um ein ordentlich geführtes Gasthaus mit Herberge handelt. Diese privaten Realrechte waren sehr begehrt, und die Gastgeber sind in der Regel bemüht gewesen, ihre Besucher und Gäste durch gute und reelle Zehrung (6) und Beherbergung zu verwöhnen. Wollte ein Wirt mit Realrecht in Kriegszeiten oder durch andere persönliche Umstände den Betrieb einstellen, bedurfte es dazu der Bewilligung, um nicht das Realrecht zu verlieren. Als Anerkennungsgebühr musste er während der Ruhezeit 5 % der damals veranschlagten Taxe verzinsen. Das Realrecht konnte er mit obrigkeitlicher Genehmigung im Ort an einen Bürger verkaufen, in besonderen Fällen auch auf ein anderes ihm gehörendes Haus transferieren oder in ganz seltenen Fällen kurzzeitig verpachten. Das Wirtswesen in der Oberen Markgrafschaft, und hier speziell im Kleinen Wiesental, war vor dem 17. Jahrhundert nicht besonders stark ausgeprägt. Das Gastwirtschaftsgewerbe beschränkte sich bis dahin im wesentlichen auf Tavernen mit Herbergsrecht an frequentierten Durchgangsstraßen und in den größeren Städten. Abseits der Wiesentäler Landstraße von Basel und Lörrach nach Schopfheim zweigte damals noch in Gündenhausen bei dem seit ca. 1640 bestehenden Straßenwirtshaus "Zum Löwen" die untergeordnete Vizinalstraße (7) in das dünnbesiedelte Kleine Wiesental ab. Diese Vizinalstraße von Langenau bis Neuenweg war noch bis in unser Jahrhundert verkehrstechnisch nicht sonderlich gut ausgebaut, noch weniger die Quer- und Zweigverbindungen in die kleineren Täler oder auf die Bergdörfer. Dieser verkehrstechnische und geographische Umstand und die bescheidenen Erwerbsquellen der Bevölkerung, welche sich fast ausschließlich auf Land- und Forstwirtschaft konzentrierten, waren in den letzten Jahrhunderten für die Entwicklung des Gastgewerbes entscheidend. Die Wirtsleute und Gastwirte mußten sich deshalb vorwiegend auf die einheimischen Gäste beschränken. Als Vergleich dient hierzu die Stadt Schopfheim, die allein um 1740 bereits 10 Realgasthäuser aufzuweisen hatte, während im gesamten Kleinen Wiesental erst vier solcher Tavernengerechtigkeiten bestanden. Ein weiterer Umstand muß ebenfalls für die Beurteilung des früheren Kleinwiesentäler Wirtsgewerbes angeführt werden; nämlich die sozialen und sittlich kulturellen Verhältnisse. An dieser Stelle darf dem bekannten Prof. Carl Gustav Fecht (1813 - 1891) als Chronist und Kenner unserer Heimat das Wort gegeben werden. In seiner eindrucksvollen Beschreibung der Amtsbezirke Waldshut, Säckingen, Lörrach und Schopfheim aus dem Jahre 1859 wird folgendes Bild auszugsweise zitiert (S. 453 f.): "Der Menschenschlag (im
Amtsbezirk Schopfheim) ist durchweg ein körperlich gesunder und kräftiger,
die Tracht, im Wesentlichen die der übrigen Markgräfler, zeigt sich im
Allgemeinen auf dem Walde weniger ansprechend und freundlich, als in dem
Amtsbezirk Lörrach. Diesem zitierten Bericht von Prof. Fecht ist hinzuzufügen, daß diese Zustände in den alten Wirtschaftsakten der ehemaligen Vogteien Wies und Neuenweg bestätigt sind. Doch schon die günstige industrielle Wirtschaftsentwicklung im vorderen und mittleren Wiesental ab Mitte des 19. Jahrhunderts brachte auch dem Gastgewerbe des Kleinen Wiesentales eine enorme Verbesserung. Mit der einsetzenden Wanderbewegung in breiten Bevölkerungsschichten, begünstigt durch das Entstehen vieler noch heute existierender Traditionsvereine und Organisationen, zogen vom Frühling bis in den Herbst ganze Scharen von wanderlustigen und naturverbundenen Bürgern aus allen Richtungen an sonnigen Wochenenden durch die Täler und besonders auf die Höhen des Kleinen Wiesentales. Sie ließen durch diesen aufkommenden Fremdenverkehr manch schöne und beträchtliche Zeche liegen. Die positive Entwicklung wurde jäh durch den 1. Weltkrieg, aber noch mehr durch die katastrophalen Nachkriegsjahre unterbrochen und empfindlich gestört. Eine leichte Gesamtverbesserung erbrachte der Zeitraum von 1925 bis 1930, welcher aber schon wieder durch die sich abzeichnende Weltwirtschaftskrise, die besonders weniger Übernachtungsgäste und rückläufigen Getränkeumsatz brachte, unterbrochen wurde. Leichte Verbesserungen ergaben nochmals die Jahre 1937-39, wobei die Wirte in Wies und Umgebung durch die Einrichtung eines Reichsarbeitsdienstlagers bei Wies besonders begünstigt waren. Der 2. Weltkrieg, der fast alle jüngeren Männer zu den Waffen rief, entvölkerte zusehends die Gaststuben. Viele Wirts- und Gasthäuser blieben deshalb schon in den Kriegsjahren bis zur Währungsreform 1948 geschlossen oder mußten sich durch Versorgungsengpässe, aber auch wegen Geldmangels der Gäste, erheblich einschränken. Das Wirtschaftswunder der 50er Jahre, aber vor allem der 60er Jahre brachte die alten Stammgäste und neue Besucher aus dem Umland wieder in die Gasthäuser des Kleinen Wiesentales. Durch den immer stärker einsetzenden Individualverkehr und durch erhebliche Zunahme des Fremdenverkehrs traten neben den Traditionshäusern neue Gasthäuser und Hotels sowie Pensionen und Ferienwohnungen in den Wettbewerb. Die Wirts- und Gasthäuser unserer Heimat waren und sind heute ein Teil unserer Kultur- und Sozialgeschichte. Bis noch vor 40 Jahren spielte sich fast das gesamte dörfliche Gesellschaftsleben vorwiegend in den Gaststuben und Sälen ab.
Original-Text von Michael Fautz, veröffentlicht in "Das Markgräflerland", Band 2/1998
Das „Gasthaus zur Krone" in Tegernau - die Geschichte Das „Gasthaus zur Krone" auf historischen Fotos und Postkarten
Anmerkungen: 1) REGULÄR: Untere Verwaltungsebene, die die Regeln, Vorschriften oder eine Ordnung durchsetzen müssen 2) REGAL, Hoheitsrecht; im Plural Regalien, bereits 1475 bezeugt - auch Küchen-, Münz-, Salz-, Berg-, Bergwerksregal 3) RENTKAMMER: Als Hofkammer, Kastenamt, Rentkammer oder Rentei wurden im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit Behörden bezeichnet, die Einkünfte des Landesherrn verwalteten. Die Bezeichnung Rentkammer oder Rentei ist darauf zurückzuführen, dass die Einkünfte auch als „Renten“ bezeichnet wurden. Später bezeichnete Rentamt auch eine Behörde zur Verwaltung grundherrschaftlicher Einnahmen. Von der Bezeichnung Kammer leitet sich der Begriff Kämmerer ab, der in einigen Regionen noch heute in der kommunalen Finanzverwaltung verwendet wird. 4) OHMGELD: Das Ohmgeld (auch Umgeld, Ungeld) war eine seit dem 13. Jahrhundert erhobene Verbrauchssteuer. Etymologisch kommt der Begriff von mhd. ungelt aus gelt „Zahlung, Abgabe“ und un-, das auch verstärkend gebraucht wurde (vgl. „Unmenge“). 5) FILIALORT: Das Wort Filiale stammt aus lateinisch filia, „Tochter“ und bezeichnete zunächst ab dem 16. Jahrhundert eine Kirche (Filialkirche), die keine selbständige Pfarrei bildete, sondern von einer solchen abhängig ist. Die Unselbständigkeit war somit von Beginn an bei Filialen ein maßgebendes Kriterium. Hier analog auf der Verwaltungsebene gebraucht. 7) ZEHRUNG: von mhd. zerunge, 1) was verzehrt oder verbraucht wird, 2) Nahrung, Essen, für die Reise und in Herbergen - vgl. Wegzehrung. 7) VIZINALSTRASSE: Verbindungsstrasse
oder -weg zwischen zwei Orten bzw. Nachbargemeinden, die/der nicht vom
Staat unterhalten wird.
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Folgende Tabelle gibt ihnen eine Übersicht der Gasthäuser, die ihren Ursprung vor dem Jahre 1935 haben: |
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Anmerkungen: * Ab 1871 war das
Realrecht aufgrund reichsgesetzlicher Gesetze nicht mehr übertragbar. ** Für den Ausschank selbstgebrauten Bieres bedurfte es keiner behördlichen Konzession.
Quelle: Michael Fautz, Gastlichkeit im Kleinen Wiesental, Zeitschrift "Das
Markgräflerland", Band 2, 1998 |